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Kfz-Zulassungskosten steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Kfz-Zulassungskosten steuerlich absetzen
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Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug benutzen will, muss dieses erst bei der Zulassungsstelle seiner Stadt oder seines Landkreises anmelden. In diesem Zusammenhang fallen Verwaltungsgebühren sowie Kosten für das Nummernschild an.

Zulassungskosten sind dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn auch das Kraftfahrzeug selbst zu unternehmerischen Zwecken genutzt wird – also sich im Betriebsvermögen befindet. Allerdings kann man Zulassungskosten nicht sofort im Zeitpunkt der Zahlung als Ausgabe verbuchen. Vielmehr erhöhen diese die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA).

Die Zulassungskosten erhöhen jedoch nicht die Bemessungsgrundlage für die 1 Prozent Regelung. Diese Bewertungsmethode wird immer dann angewendet, wenn ein Fahrzeug durch Unternehmer oder Arbeitnehmer auch privat genutzt wird.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.