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Klavierstimmer steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Klavierstimmer steuerlich absetzen
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Die Dienste eines Klavierstimmers werden immer dann benötigt, wenn das Instrument nicht mehr gut klingt. Die Gründe dafür sind vielseitig – beispielsweise sorgen häufige Umzüge oder wechselnde Luftfeuchtigkeit dafür, dass der Fachmann ran muss. Dieser verändert dabei unter anderem die Spannung der Saiten, so dass sich wieder ein Wohlklang einstellt. Je nach Nutzungsintensität ist es generell ratsam, ein Klavier regelmäßig stimmen zu lassen.

Die Kosten für einen Klavierstimmer kann man unter Umständen steuerlich geltend machen. Allerdings kommt es darauf an, wie das Klavier genutzt wird.

Betriebliche Nutzung

Wenn das Klavier im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird (z. B. bei einem selbstständigen Konzertpianisten), dann stellen die Kosten abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Eine überwiegend betriebliche Nutzung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn das Klavier zum Betriebsvermögen gehört.

Private Nutzung

Wenn das Instrument nur privat genutzt wird, dann kann man die Kosten als Handwerkerleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Begünstigt sind pro Kalenderjahr bis zu 20 Prozent der Lohnkosten (d. h. kein Material) – jedoch höchstens 1.200 Euro. Diese vermindern dann direkt die tarifliche Einkommensteuer. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der eindeutig der Lohnanteil hervorgehen muss. Außerdem akzeptiert der Fiskus keine Barzahlungen, sondern nur Überweisungen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.