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Restschuldversicherung steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Restschuldversicherung steuerlich absetzen
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Die Restschuldversicherung ist eine Absicherung für den Kreditgeber bzw. die Hinterbliebenen des Kreditnehmers, im Falle der Beendigung des Kreditvertrages vor dessen Vertragsmäßigen Ablaufes. Die Restschuldversicherung kann auch als zusätzliche Sicherheit oder Absicherung für den Kredit dienen. Ist der Kredit betrieblicher Natur, so stellt die Restschuldversicherung eine betriebliche Versicherung dar und kann somit gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Restschuldversicherung wird auch als Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung bezeichnet.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.