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Wasserspender steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Wasserspender steuerlich absetzen
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Wasserspender finden zunehmend Einsatz in Schulen, Kliniken, Seniorenheimen, Büros, Fitness-Centern oder Produktionsräumen. Gerade an heißen Tagen, bieten sich Wasserspender für eine Erfrischung an. Und wirken doch Wasserspender wesentlich professioneller und hygienischer als das herkömmliche Glas Wasser aus der Leitung.
Es gibt Wasserspender, die mit Gallonen betrieben werden, aber auch Wasserspender, die ans Leitungsnetz angeschlossen sind.

Man kann sie kaufen, aber auch mieten

Was die Anschaffungskosten betrifft, so ist ein Wasserspender mit Gallone in der Anschaffung deutlich günstiger, als ein Spender mit Anschluss an die Wasserleitung. Jedoch hat ein Wasserspender mit Gallone höhere Unterhaltungskosten. Man hat quartalsweise Wartungskosten, die Anlieferung einer neuen Wassergallone usw.
Beide Arten von Wasserspendern müssen regelmäßig gewartet werden und bei allen Wasserspendern ist akribisch auf Hygiene zu achten. Den Wasserspender am Leitungsnetz angeschlossen, gibt es auch in kleineren Größen, um ihn auf einem Tisch stehen zu haben, oder aber auch als Einbaugerät.

Die Anschaffungskosten sind dementsprechend sehr unterschiedlich.

Bei Wasserspendern mit einem Anschluss ans Trinkwassernetz betragen die Anschaffungskosten etwa ab 700€ bis weit über 4.000€
Sie sind bei Anschaffungskosten unter 1000€ als GWG zu behandeln und man hat das Wahlrecht, die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer anzusetzen oder einen Sammelposten zu bilden und dann über 5 Jahre abzuschreiben.

Wasserspender mit Gallonenbetrieb sind wesentlich günstiger zu beschaffen, man sollte aber immer beachten, dass der Nachkauf von Gallonen teuer ist und in nahen Zeitabständen durchzuführen ist.
Erhältlich sind diese Geräte bereits ab etwa 100€ bis 800€.
Die Behandlung der Anschaffung sieht bei einem Gerät um die 100€ so aus, dass entweder eine sofortige Betriebsausgabe gebucht wird, oder es als GWG verbucht wird und dann aber im Jahr der Anschaffung auch vollständig abgeschrieben wird.
Bei einem Gerät für etwa 800€ gilt wieder das Wahlrecht, einen Sammelposten zu bilden und über 5 Jahre abzuschreiben, oder aber über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Ganz anders wäre es beim Mieten eines der Geräte. Dann sind die monatlichen Mietkosten des Gerätes eine sofortige Betriebsausgabe und wird auf dem Konto für Mieten für Geräte verbucht.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.