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Splittingtarif

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. Dezember 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Splittingtarif
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Splittingtarif-Betriebsausgabe

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Splittingtarif

Was ist der Splittingtarif?

Der Splittingtarif ist das Gegenstück zum Grundtarif. Er gilt normalerweise als der günstigere Steuertarif.

Beim Ehegattensplitting wird der doppelte Einkommensteuerbetrag auf die Hälfte des Gesamteinkommens eines Ehepaares erhoben. Dadurch kann es u. U. zu einer Steuererleichterung kommen.

Ein Beispiel

Ein lediger Einkommensteuerpflichtiger muss auf sein Einkommen von 20.000 EUR laut Grundtabelle 2017 2.885,40 EUR an Einkommensteuer zahlen.

Für den Splittingtarif müssen sich beide Ehegatten übereinstimmend für eine Zusammenveranlagung entscheiden.
Für den Splittingtarif müssen sich beide Ehegatten übereinstimmend für eine Zusammenveranlagung entscheiden.

Ein Ehepaar mit dem gleichen Einkommen, das den Splittingtarif anwendet, muss hingegen nur 780,44 EUR an Einkommensteuer zahlen.

In den Genuss des Splittingtarifes kommen nur solche Ehepaare, die sich übereinstimmend für eine Zusammenveranlagung entschieden haben – also in der Einkommensteuererklärung an der entsprechenden Stelle ein „Kreuzchen“ gemacht haben. Wenn sich einer von beiden weigert, dann kommt nur eine Einzelveranlagung in Betracht. Für eine Zusammenveranlagung müssen beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein und zumindest an einem Tag im Jahr nicht dauernd getrennt leben. In Extremfällen besteht also auch dann ein Anspruch auf den günstigen Splittingtarif, wenn ein Paar am 31. Dezember heiratet oder sich am 1. Januar trennt.

Es kann in Ausnahmefällen aber auch günstiger sein, dass ein Ehepaar anstatt der Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung wählt. Beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte Progressionseinkünfte (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.) bezogen hat. Im Zweifel sollte man eine Vergleichsberechnung durchführen.

Bildnachweise: © Essaka - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.