LizenzDas Recht innerhalb ein immateriellen oder nichtkörperlichen Gegenstand wie ein Patent, eine Software oder ein anderes Recht (Urheberrecht) nutzen zu dürfen, wird mit dem Begriff Lizenz beschrieben. Für diese Nutzungserlaubnis muss der Lizenznehmer ein bestimmtes, vertraglich auszuhandelndes Entgelt (Lizenzgebühr) an den Lizenzgeber bezahlen. Lizenzen werden für kleinere Unternehmen vorwiegend im Bereich der Nutzung von Software vergeben.
Arten von Lizenzen
Zeitlizenz
Der Lizenznehmer kann diese Art von Lizenzen nur in einem festgelegten Zeitraum nutzen.
Herstellungslizenz
Der Lizenznehmer erhält durch diese Lizenz lediglich die Erlaubnis ein bestimmtes Produkt herzustellen.
Verkaufslizenz
Der Lizenznehmer erhält durch diese Lizenz lediglich die Erlaubnis ein bestimmtes Produkt zu verkaufen.
Einfache Lizenz
Mehre Personen können die Lizenz erhalten und haben somit entsprechende Rechte und Pflichten.
Ausschließliche Lizenz
Lediglich eine Person kann die Lizenz nutzen. Alle anderen Interessenten wird diese Nutzungserlaubnis verwehrt.
Behandlung von Lizenzen im Unternehmen
Sofern der Unternehmer für die Lizenz einen laufenden Betrag in jährlichen Raten zahlen muss, ist dieser Betrag ähnlich der Zahlung einer Miete zu behandeln. Diese Zahlung stellt einen sofortigen Aufwand für das Unternehmen dar und ist daher sofort als Betriebsausgabe gewinnmindernd anzusetzen. Muss die Lizenzgebühr für einen bestimmten Zeitraum einmalig bezahlt werden, so ist diese Einmalzahlung zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Merke:
Einmalige Zahlungen für Lizenzen sind über die Nutzungsdauer der Lizenz im Rahmen der Abschreibung gewinnmindernd zu erfassen. Dauernde und wiederkehrende Zahlungen für Lizenzen sind sofort als Betriebsausgaben (ähnlich einer Miet- oder Leasingzahlung) gewinnmindernd anzusetzen. Lizenz und seine Tippfehlernutzungslizenz Lizens lizenzupdate lizenzen photos lizenzen bildmaterial Lzenzen
Weiterführende LinksUmfassende Erläuterungen zum Thema Lizenzvertragsrecht
Wikipedia zum Thema Lizenz
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