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Lohnabrechnung

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern ordnungsgemäße Abrechnungen über ihre Bezüge auszuhändigen. Damit soll den Mitarbeitern ermöglicht werden, die Zusammensetzung ihres Verdienstes nachvollziehbar zu überprüfen. Es müssen deshalb in einer Lohnabrechnung auch bestimmte Mindestangaben (z. B. Lohnbestandteile, Zuschläge, Steuer, Sozialversicherung) enthalten sein.

Die Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung ist keine rein mechanische Tätigkeit, sondern erfordert weitreichende Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil sich die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen nahezu jedes Jahr ändern. Wer Löhne abrechnet, muss beispielsweise auch wissen, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtig zu behandeln ist oder wie eine private Firmenwagennutzung bewertet wird.

Normalerweise wird ein Unternehmen bemüht sein, die Löhne der Mitarbeiter pünktlich und korrekt abzurechnen. Kleinere Betriebe erledigen diese Aufgabe meistens selbst und benutzen dafür Computerprogramme, die in verschiedenen Preisklassen im Handel erhältlich sind. Oftmals wird auch ein Dritter (z. B. Steuerkanzlei oder Buchführungsbüro) mit der Lohnabrechnung beauftragt, der nach Aufwand oder in Form eines Pauschalhonorars abrechnet. Größere Unternehmen verfügen dagegen meistens über eine eigene Personalabteilung, welche sich um die Lohnabrechnung kümmert.

Die Aufwendungen eines Unternehmens für die Lohnabrechnungen sind ausschließlich betrieblich veranlasst und können daher in voller Höhe als Betriebsausgabe verbucht werden. Das gilt für jede Art von Kosten wie beispielsweise Computerprogramme, Beratungskosten oder Personalaufwand.

Lohnabrechnung und seine Tippfehler

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Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.


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