LohnkostenZu den Lohnkosten zählen neben dem Lohn selbst, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) auch andere freiwillige Leistungen des Unternehmers, sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und damit zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Arbeitnehmer. Zu den freiwilligen Leistungen zählen beispielsweise die Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers oder aber Ausgaben für einen Pensionsfond. Beiträge zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers. All diese Aufwendungen stellen für den Unternehmer Betriebsausgaben dar und mindern seinen Betriebsgewinn. Lohnkosten und seine Tippfehlerfreiwillige Sozialaufwand Vermögenswirsame leistungen U2 mitarbeiterlohn Lohnkalkulation lohnkosten von 1990 Lohnabzug nachträglich Lohnabzug lohnkostren
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