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Rechtliche Sicherheit beim Scannen von Dokumenten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

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Rechtliche Sicherheit beim Scannen von Dokumenten
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Eine sondere Bedeutung wurde beim Deutsche Steuerberatertag dem sogenannten ersetzenden Scannen zugewiesen, dem bisweilen viele Unternehmen noch skeptischen entgegentreten.

München, 27.10.2014 – In München fand am 27.Oktober 2014 der 37. Deutsche Steuerberatertages statt. Der Präsident des deutschen Steuerberaterverbandes, Harald Elster, wies beim 37. Deutschen Steuerberatertag in München auf die Bedeutung und die praktische Umsetzung von IT-gestützten Prozessen hin. Hauptaugenmerk dieses Treffens lag in dem neuen ersetzenden Scan, den Unternehmen und Steuerberater nun anwenden sollen. Der ersetzende Scan soll Papierbelege nach einem strukturierten und dokumentierten Scanprozesses umgehen. Die Papierbelege sollen so nur noch in elektronischer Form für Finanzbehörden vorliegen. Unternehmen und Steuerberater sehen diesem Scan skeptisch entgegen, denn die Befürchtung, dass Papierbelege als Originale doch noch benötigt werden, ist groß.

Deutscher Steuerberaterverband bietet Lösung

Der deutsche Steuerberaterverband bietet mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine Lösung für das entstehende Problem. Es wurde für kleine und mittlere Unternehmen eine Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege angeboten. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie wollen gemeinsam mit dem deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weitere Hilfestellungen für Unternehmen anbieten. Hilfreich wäre hierbei, wenn das Bundesministerium der Finanzen dieses Verfahren offiziell bestätigen würde.


Bildnachweise: © jummie/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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