≡ Menu

Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen)
Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Loading...

Ein massives Problem in Deutschland sind Suchtkrankheiten. Alkohol und Drogen sind dabei besonders entscheidend, die Hälfte aller Erwachsenen trinkt aktuellen Studien zufolge täglich. Mehr als elf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland greifen gar am Arbeitsplatz zur Flasche.

Doch Arbeitgeber müssen hier einschreiten, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der anderen Arbeitnehmer und des Betroffenen selbst. Sie sind dazu verpflichtet, den Arbeitgeber nach Hause zu schicken, wobei er dort sicher ankommen muss. Damit alleine lassen sich die Probleme nicht lösen, weshalb ein Mitarbeitergespräch in jedem Fall erforderlich ist. In diesem Mitarbeitergespräch sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf mögliche Hilfen hinweisen und sie unbedingt zum Betriebsarzt schicken, sofern ein solcher vorhanden ist. Natürlich unterliegt auch der Betriebsarzt der Schweigepflicht, doch kann er vielleicht zum Mitarbeiter durchdringen. Wichtig ist auch: Es muss nicht immer ein Alkoholproblem vorliegen. Denn viele unterschätzen die Langsamkeit, mit der Alkohol im Körper abgebaut wird. Nach einer feuchtfröhlichen Feier wird dann der Arbeitsplatz aufgesucht und es kann zu Missverständnissen kommen. Sollte der Mitarbeiter wiederholt auffallen, muss der Arbeitgeber handeln. Er kann zwar niemanden zur Therapie zwingen, aber mit Sanktionen bis hin zur Kündigung drohen. Eine Wiedereinstellung kann natürlich angeboten werden, sofern ein Entzug erfolgreich durchgeführt wurde.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.

Quelle: Sicherheitsreport 3/2009, S. 12


Bildnachweise: © Kzenon/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen