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Auch Partyprinz Marcus von Anhalt kann mit dem Finanzamt nicht machen was er will

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Auch Partyprinz Marcus von Anhalt kann mit dem Finanzamt nicht machen was er will
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Mittlerweile befinden wir uns im zweiten Akt der Selbstinszenierung, so die Südselbst im Gerichtssaal gibt er sich cool mit Sonnenbrille, schreibt die Augsburger Allgemeine.

Mercedes Maybach in einer Ausstellung Nur einer von vielen© Karl-Heinz Liebisch / pixelio.de

Augsburg, 19.11.2014 – Der Mann kann scheinbar auf Kommando grinsen, Sprüche klopfen und hat durchaus das Vermögen, richtig viel Geld zu verdienen. Genau dieses wollte er in Größenordnungen am Fiskus vorbei schleusen. Der „Prinz Protz“, wie er auch genannt wird, ist vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Steuern in der Größenordnung von 747.000 Euro zzgl. 823.000 Euro durch versuchte Steuerhinterziehung werden ihm zur Last gelegt. Da stellt sich einem als Unternehmer schon die Frage, wie kann man heutzutage mit ehrlicher Arbeit so viel Geld verdienen, um Steuern in dieser Größenordnung zahlen zu müssen. Vielleicht geht das wirklich nur im roten Gewerbe, denn unser Prinz ist ja bekanntlich Bordellbesitzer.

Aber auch Prinzen müssen sich an die deutsche Gesetzgebung halten

Um sein Einkommen so gering wie möglich zu halten und dementsprechend Einkommensteuern zu sparen, versuchte Marcus von Anhalt die Kosten für insgesamt 14 Luxusautos als Betriebsausgaben abzusetzen. Das wird ihm nach der neuesten Rechtsprechung, wie das Ferrari Urteil (wir berichteten) zeigt, auf legalem Weg nicht gelingen. Trotzdem hat er es probiert und der Fiskus hat es gemerkt. Die Autos seien privat genutzt worden, so die Staatsanwaltschaft, was bei anderen Unternehmen und deren Firmenwagen durchaus auch üblich ist, also auch bei unserem Prinzen keine Besonderheit darstellt. Nur die Autos an sich sich etwas ungewöhnlich, sie als Firmenwagen zu nutzen.
Wenn man jedoch darüber hinaus seine Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht angibt, ist das etwas anderes und af jedenfall Steuerhinterziehung, was mit Geldstrafe oder sogar Gefängnis geahndet werden kann.

Der Staatsanwalt hat tatsächlich zwei Ferraris vergessen

Auf Anraten seines Verteidigers, nichts zusagen, antwortete der 47-jährige am Prozesstag mit „ja, ja“. Er ging sogar noch einen Schritt weiter und offenbarte zwei weitere Ferraris, die offenbar in der Aufstellung für die Staatsanwaltschaft gefehlt haben.

Fahrzeuge können durchaus als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie mindestens zehn Prozent betrieblich genutzt werden. In jedem Fall muss jedoch eine private Nutzung versteuert werden, welche entweder über ein Fahrtenbuch oder die etwas einfachere, meist aber ungünstigere 1% Prozent Regelung durchgeführt werden kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Bordellbesitzer ein Fahrtenbuch für seinen Ferrari führt und schon gar nicht, wenn er von dieser Art Fahrzeuge mehrere Hände voll im Stall hat. Man kann es sich schon als ziemlich schwierig vorstellen, vormittags mit einem Mercedes Maybach, danach mit einem Rolls Royce und abends vielleicht mit einem Porsche zufahren und für alle drei Autos ein gesondertes Fahrtenbuch führen zu müssen. Für gewöhnlich liegt dieses übrigens im Handschuhfach des Fahrzeuges, vielleicht sollte man da mal nachschauen, denn es könnte ja sein, dass es Herr Prinz von Anhalt dort einfach nur vergessen hat.


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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