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Aushangpflicht, ein Muss für den Einmannbetrieb?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Aushangpflicht, ein Muss für den Einmannbetrieb?
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Das Arbeitsrecht sieht die Aushangpflicht für Schutzvorschriften nicht nur für große Firmen vor. Der Großteil der Gesetze muss auch in kleinen und sogar in Einmannbetrieben ausgehängt werden.

Der Arbeitnehmer muss die Gelegenheit bekommen, sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren.

Gesetze liegen im Personalbüro?

Es reicht nicht, wen die Gesetze im Personalbüro oder gar im Büro des Chefs zur Ansicht liegen. In den meisten Gesetzen und Verordnungen ist vorgesehen, dass die Gesetze an geeigneter Stelle in der Firma zur Ansicht ausgelegt werden müssen. Damit scheiden sowohl das Personal- als auch das Chefbüro aus.

Wo sollten die Gesetze ausliegen?

Der Arbeitnehmer muss die Schutzvorschriften während seiner Arbeitszeit, unbeaufsichtigt und ohne jemanden um Vorlage bitten zu müssen, einsehen können. Besonders gut geeignet sind dafür die Aufenthalts- und Pausenräume, der direkte Arbeitsraum, das Schwarze Brett, die Kantine oder das Büro des Betriebsrates.

Reicht einmaliges Aushängen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, immer die jeweils geltende Fassung des Gesetzestextes bekannt zu machen. Er muss daher immer auf eventuelle Gesetzesänderungen achten und den Aushang entsprechend aktualisieren.

Verstöße – ein teures Vergnügen

Als Ordnungswidrigkeit kann ein Verstoß gegen die Aushangpflicht geahndet werden. Das kann den Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 2.500,- EUR kosten. Arbeitnehmer hingegen haben eventuell Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie wegen fehlender Einsichtmöglichkeit, das ihnen zustehende Recht nicht geltend machen konnten.

Beispiel

Eine Zahnarzthelferin informiert ihren Chef von ihrer Schwangerschaft. Ihr ist nicht bewusst, dass sie ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr mit den Patienten (Stuhlassistenz) umzugehen hat. Das aushangpflichtige Gesetz hat die Helferin noch nie zu Gesicht bekommen. Sie infiziert sich bei einem Patienten. Der Zahnarzt ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig.

Welche Gesetze und Verordnungen sind aushangpflichtig?

Eine vollständige Aufzählung der Gesetze und Verordnungen ist wegen der Vielzahl der Vorschriften nicht möglich. Nachfolgend sind die wichtigsten Schutzvorschriften aufgelistet:

Aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Ladenschlussgesetz
  • Schwerbehindertenvertretungswahl
  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
  • Betriebsratswahl
  • Arbeitsgerichtsgesetzes
  • Heimarbeitsgesetz
  • Tarifverträge
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Unfallversicherungsträger
  • Gefahrstoffverordnung
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Bundesurlaubsgesetz

Bezugsquellen für die aushangpflichtigen Gesetze

Will der Unternehmer auf der sicheren Seite sein, muss er die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aktualität waren. Das kann der Arbeitgeber erreichen, indem er immer die aktuellste Version der Gesetze auslegt. Verschiedene Bücher und Broschüren enthalten alle aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen. Werden diese Bücher ausgelegt, genügt der Unternehmer seiner Aushangpflicht.

Beispiele

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Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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