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Besonderheiten Freiberufler bei der Existenzgründung beachten müssen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Besonderheiten Freiberufler bei der Existenzgründung beachten müssen
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Wenn Sie gerade vor der Überlegung stehen, sich selbstständig zu machen, ist einer der entscheidenden Punkte die Art des Unternehmens. Wollen Sie ein gewerbliches Unternehmen gründen, stehen Ihnen das Einzelunternehmen, die GbR, die GmbH und andere Varianten zur Verfügung. Einfacher ist es allerdings, sich als Freiberufler selbstständig zu machen.

Als Freiberufler können Sie bürokratische Vorteile erlangen. Allerdings ist nicht jeder Beruf als Freiberuf zugelassen. Typische Beispiele für Freiberufler sind Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Zugehörigkeit einer Kammer

Viele Freiberufe sind verpflichtet, sich bei einer Kammer anzumelden. Diese sorgt dafür, dass nur die Freiberufler mit ausreichenden fachlichen Kompetenzen bestimmte freiberufliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Heilpraktiker beispielsweise müssen kein Mitglied in einer Kammer werden, dafür müssen sie aber einen Nachweis beim Gesundheitsamt über die fachlichen Fähigkeiten erbringen.

Freiberufler und Gewerbeanmeldung

Wie der Name Freiberufler bereits aussagt, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb reicht es aus, das Finanzamt formlos über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu informieren. Eine Gewerbeanmeldung muss nicht vorgenommen werden. Steuerlich gesehen ergeben sich aus dem Freiberufler-Status einige Vorteile. So muss unabhängig von der Höhe des Gewinns keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Freiberufler zahlen lediglich Einkommenssteuer. Sie können zudem generell die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, müssen somit keine Bilanzen aufstellen.

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Quelle: http://www.ixpro.de


Bildnachweise: © Rido/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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