≡ Menu

Bewirtungskosten via Eigenbeleg abrechnen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen)
Bewirtungskosten via Eigenbeleg abrechnen
Loading...

Bewirtungskosten sind immer wieder ein Streitthema zwischen den Unternehmen und Finanzämtern. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aber am 07.12.2009 entschieden, dass auch ein Eigenbeleg die steuerliche Abzugsfähigkeit bei Bewirtungskosten ermöglicht (Az: 11 K 1093/07E). Nötig sind dafür Angaben zu Tag, Ort und Teilnehmern sowie Anlass der Bewirtung.

Nachträglich können die bewirtenden Unternehmen im Vordruck eingetragen werden, sollte dies ursprünglich vergessen worden sein. Diese Eigenbelege wirken sich steuerlich nicht schädlich aus.

Wirtschaftliche Belastung nachweisen

Von Bedeutung ist jedoch, dass die Belastung des Unternehmens mit den betroffenen Ausgaben nachgewiesen werden kann. Dies muss nicht zwingend durch einen Adressaten auf der Quittung erfolgen. Das Finanzamt muss dem neuen Urteil zufolge die Bewirtungskosten auch dann anerkennen, wenn die wirtschaftliche Belastung anderweitig nachgewiesen werden kann.

Ein Nachweis kann dabei durch Überweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen, indem die jeweiligen Kontoauszüge zugrunde gelegt werden. Eine Kopie des Zahlungsnachweises sollte sinnvollerweise an den Eigenbeleg gehängt werden. So kann das Finanzamt die korrekte wirtschaftliche Belastung jederzeit nachprüfen und es kommt nicht zu unnötigen und zeitraubenden Rückfragen.

Als Eigenbeleg eignen sich verschiedene Vordrucke, die in jedem Schreibwarenhandel erhältlich sind. Sie enthalten bereits vorformulierte Felder, die entsprechend ausgefüllt werden. Entscheidend ist, dass Anlass und bewirtete Personen genau festgehalten werden, um den Steuerabzug zu ermöglichen. Besonders gut eignet sich die Vorlage Bewirtungskosten, die zum download bereitsteht.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Quelle: http://www.steuernetz.de


Bildnachweise: © Christian Schwier/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen