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Das Geheimnis von Annuitätendarlehen, oder was Ihre Bank Ihnen nicht verrät

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 26. August 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Das Geheimnis von Annuitätendarlehen, oder was Ihre Bank Ihnen nicht verrät
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Unter einem Annuitätendarlehen versteht man ein Darlehen mit gleichen Kapitaldienstraten, d.h., die Summe aus Zinsen und Tilgungen ist konstant. Das bedeutet aber, daß im Zeitablauf der Tilgungsphase der Zins fällt und die Tilgung ansteigt.

Nahezu alle Leasingverträge sind so beschaffen. Bei einem Abzahlungsdarlehen hingegen ist die pro Periode zu leistende Tilgung konstant; dafür fällt im Zeitablauf nicht nur der Zins, sondern auch der Kapitaldienst. Abzahlungsdarlehen sind aber sehr selten. Warum eigentlich? Weiß Ihr freundlicher Banker etwas, was Sie nicht wissen, aber vielleicht wissen sollten?

Sie brauchen also aufgrund eines akuten pekuniären Engpasses schnell 12.000 Euro, und die kriegen Sie von Ihrer hilfsbereiten Bank ohne weitere Bonitätsprüfung für nur 8% Zins pro Jahr über eine Laufzeit von sechs Jahren. Wäre das ein Abzahlungsdarlehen, so müßten Sie pro Jahr 2.000 Euro plus Zins zurückzahlen. Der Zins des ersten Jahres betrüge 8% von 12.000 Euro oder 960 Euro, so daß Sie 2.960 Euro insgesamt zahlen müssen. Im zweiten Jahr wären es nur noch 2.800 Euro, denn Sie haben ja 2.000 Euro im ersten Jahr getilgt, so daß der Zins nur noch 800 Euro oder 8% auf die Restschuld von 10.000 Euro beträgt. Undsoweiter.

Ihr freundlicher Banker (oder sein Computer) verwendet aber die nebenstehende Annuitätenformel, die aus dem Kapital C = 12.000 Euro und dem Jahreszins von 8% oder i = 0,08 und der Laufzeit von n = 6 Jahren die Annuität von a = 2.595,78 Euro berechnet. Diese zahlen Sie sechs mal jährlich nachschüssig, was im ersten Jahr die schon bekannten 960 Euro Zins aber dann natürlich nur 1.635,78 Euro Tilgung enthält. Die Restschuld des zweiten Jahres beträgt damit aber nicht (wie beim Abzahlungsdarlehen) 10.000 Euro, sondern 10.364,22 Euro, so daß der Zins des zweiten Jahres davon 8% oder 829,14 Euro beträgt und die Tilgung des zweiten Jahres nur 1.766,65 Euro, undsoweiter undsofort. Vergleichen wir einfach mal, wie sich das über die gesamte Laufzeit darstellt (die Ergebnisse können Sie hier nachrechnen):

AbzahlungsdarlehenAnnuitätendarlehen
tTilgungZinsSummeSchuldtTilgungZinsSummeSchuld
012.000,00 €012.000,00 €
12.000,00 €960,00 €2.960,00 €10.000,00 €11.635,78 €960,00 €2.595,78 €10.364,22 €
22.000,00 €800,00 €2.800,00 €8.000,00 €21.766,65 €829,14 €2.595,78 €8.597,57 €
32.000,00 €640,00 €2.640,00 €6.000,00 €31.907,98 €687,81 €2.595,78 €6.689,59 €
42.000,00 €480,00 €2.480,00 €4.000,00 €42.060,62 €535,17 €2.595,78 €4.628,97 €
52.000,00 €320,00 €2.320,00 €2.000,00 €52.225,47 €370,32 €2.595,78 €2.403,50 €
62.000,00 €160,00 €2.160,00 €0,00 €62.403,50 €192,28 €2.595,78 €0,00 €
12.000,00 €3.360,00 €15.360,00 €12.000,00 €3.574,71 €15.574,71 €

Vergleichen wir die Summenzeile (unten), so machen wir aber eine Entdeckung: in beiden Fällen haben Sie zwar die 12.000 Euro komplett getilgt, aber beim Abzahlungsdarlehen ist der insgesamt gezahlte Zins deutlich niedriger als beim Annuitätendarlehen. In der Summe der Zahlungen ist das Annuitätendarlehen also immer teurer – und der (hier anscheinend noch kleine) Unterschied wird mit wachsender Laufzeit und zunehmender Verzinsung immer größer: Bei einer Immobilienfinanzierung über 250.000 Euro und 20 Jahre ist er mit unter schon fünfstellig. Jetzt wissen Sie, warum Ihnen Ihr Banker kein Abzahlungsdarlehen anbieten wird.

Wer übrigens meint, daß das nicht vergleichbar sei (ein häufiger Einwand!), der verwende bitte den internen Zinsfußrechner zur Kontrolle: es wird herauskommen, daß beide Tilgungsmodelle die gleiche Effektivverzinsung haben. Ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung liegt also nicht vor.

Ach ja: Wenn Sie meinen, daß hier sei das Sahnehäubchen, dann irren sie sich: Bald dürfen Sie nämlich möglicherweise Verkaufsgespräche mit ihrem freundlichen Bankberater auch noch bezahlen. Das ist dann sozusagen die Kirsche auf dem leckeren Kuchen: der Kunde muß noch dafür bezahlen, abgezockt zu werden. So sind sie halt, die Banken!

Quellen:

http://www.bwl-bote.de


Bildnachweise: © Tobif82/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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