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Der richtige Umgang mit einer Abmahnung im Online-Handel

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Der richtige Umgang mit einer Abmahnung im Online-Handel
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Immer wieder kommt es im Online-Handel zu Abmahnungen von verschiedensten Seiten. Grundsätzlich ist aus diesem Grund in der Branche bereits von einem weitverbreiteten Problem die Rede. Eine Abmahnung kann aus verschiedensten Gründen auf einen Shopbetreiber zukommen.

Häufig sind diese Gründe jedoch das Ergebnis von Vergesslichkeit oder auch Unwissenheit.

So kann man eine Abmahnung vermeiden

Eine Abmahnung im Online-Handel kann man weitestgehend nur durch Sorgfalt vermeiden. Durch das deutsche Gesetz werden einzelne Informationen vorgeschrieben, die auf jedem Shop zu finden sein müssen. Das Telemediengesetz, kurz TMG, verpflichtet so zu einem Impressum, das ausgehend von jeder Seite mit einem Klick erreicht werden kann. Des Weiteren müssen auf jeder Seite Informationen zu dem geltenden Widerrufsrecht zu finden sein. Gleiches gilt für die Waren und Dienstleistungen, die in dem Shop zu finden sind und für die Kunden zur Verfügung gestellt werden. Viele Shopbetreiber wissen nicht, ob für den Online-Handel eine AGB-Pflicht besteht. Grundsätzlich besteht diese Pflicht in Deutschland nicht. Jedem Shopbetreiber steht es frei, ob er mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeitet oder nicht. Entscheidet man sich jedoch für die AGB ist darauf zu achten, dass sie so gestaltet sind, dass sie jeder durchschnittliche Kunde verstehen kann.

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Erhält ein Shopbetreiber eine Abmahnung aufgrund fehlender oder falscher Angaben im eigenen Online-Shop, ist er grundsätzlich zur Reaktion verpflichtet. Hierfür stehen im Internet verschiedene Musterbriefe zur Verfügung, die unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium angeboten werden. Bei allen Reaktionen gilt es jedoch, sich an die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zu halten. Zudem ist der Shopbetreiber dazu verpflichtet, die fehlenden Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren.

Quelle: http://www.ihk24-lueneburg.de


Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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