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Der Überwachungsstaat führt zur vorausgefüllten Steuererklärung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Der Überwachungsstaat führt zur vorausgefüllten Steuererklärung
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Das Thema Überwachungsstaat bekommt ein neues Kapitel. Immer mehr Daten sollen in den Finanzämtern erfasst und für die nächste Lohnsteuererklärung voreingestellt werden.

Überwachungsstaat vergrößert sich auch durch immer mehr Kameras © Uwe Schlick / pixelio.de

Der weitere Ausbau dieser Maßnahme ist bereits geplant, sowohl für selbst gelieferte Daten als auch solche von dritter Seite: der nächste logische Schritt in einer Entwicklung, die die Suche nach Steuersündern mit dem Ankauf von ausländischen CDs und der Direktübermittlung aller Bankdaten verschärfte und sicher noch lange nicht zu Ende ist.

Das Für und Wider der Suche nach Steuerbetrügern

Eigentlich dürfte ein solcher Eingriff niemanden mehr wundern. Wir überqueren städtische Plätze mit Kameras und reagieren kaum, wenn der Staat illegale CDs kauft. In Zeiten von Finanzkrisen wird das Thema Steuerflüchtlinge und -oasen besonders deutlich. Trotzdem: Heiligt der Zweck stets die Mittel? Steuererhöhungen, wie von der SPD gefordert, würden das Ausweichen reicher Mitbürger sicher verschärfen.

Auf der anderen Seite steht beispielsweise die Datensicherheit. Wie viele Leute bekommen welche höchstpersönlichen Geheimnisse zu sehen? Welche Fehlerquellen warten? Brisanterweise wird derzeit die hohe Personalknappheit der Ämter diskutiert, die sich in den nächsten Jahren geradezu dramatisch verschärfen soll. Was geschieht dann in einem Überwachungsstaat mit meinen Daten, die munter kreuz und quer durch die Lande geschickt werden: von Banken und anderen Dritten an das Amt, von diesem wiederum an Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater, von den Steuerpflichtigen selbst ebenfalls an das Finanzamt?

Die provozierende Umkehrfrage: Wollen die Finanzämter die Steuererklärungen vielleicht gleich selbst machen? Ein paar aktuelle Daten von jedem, den Rest der komplizierten Arbeit wird dort erledigt. Lohnsteuerhilfevereine wären dann allerdings überflüssig. Überhaupt: Diese sowie Steuerkanzleien dürfen nach Legitimation die Daten einsehen. Wie schön!

Bequemer Service oder Gängelei?

Im Übrigen würden Finanzämter nur müde abwinken. Personal wird vor allem gebraucht für Betriebsprüfungen und die Suche nach Steuerbetrügern. Auch hier kommen die Ämter mit der Arbeit nicht hinterher. Ergebnis: Die Verantwortung für die Steuererklärung soll in Zukunft eventuell noch mehr Sache des Einzelnen werden. Teile deinem Finanzamt doch bitte freiwillig-gezwungen mit, wie viel Steuer du zu zahlen hast!

Vielen mögen die Voreinstellungen daher gerade recht kommen. Andererseits nimmt die Oberhoheit des Bürgers ab, und diese ist nun einmal seit je her mit Arbeit und Mühe verbunden. Dafür finden sich neue Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, denn im Paragrafendschungel findet sich schon jetzt kaum ein Normalsterblicher zurecht und die Arbeit wird sicher nicht weniger.

Man könnte den bereits vergessenen Vorschlag des früheren Unionsfraktionschefs Friedrich Merz (CDU) wieder aufgreifen: einfache Steuererklärungen auf dem Bierdeckel. Die kriegen wir alle hin, notfalls am Stammtisch.

Quelle: BMF, Schreiben IV A 3 – S-0202 / 11 / 10001 vom 10.10.2013

Eine Mustervollmacht für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein zur Vertretung eines Steuerpflichtigen können Sie hier direkt downloaden.


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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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