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Die Elektronische Signatur auch bei Verträgen geeignet

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

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Die Elektronische Signatur auch bei Verträgen geeignet
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Unternehmen die mit der Zeit gehen, versenden nicht nur ihre Rechnungen, sondern immer häufiger auch Verträge auf elektronischem Weg. Werden diese Verträge mit einer Signatur versehen, sind sie genau so sicher, wie Verträge mit einer eigenhändigen Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssel der Signatur kann die Echtheit der Dokumente nachgewiesen werden. Der private Schlüssel der Signatur ist immer nur einer Person zugeordnet, daher sind bei signierten Dokumenten die Vertragspartner einwandfrei zu identifizieren. Bei konsequenter Anwendung der Signatur sind unsichere Geschäfte im Internet kein Thema mehr.

Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft

Bildnachweise: © undrey/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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