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Diese rechtliche Wirkung haben Auskünfte vom Finanzamt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Diese rechtliche Wirkung haben Auskünfte vom Finanzamt
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Gerade als Selbstständiger stehen Sie immer wieder vor steuerlichen Fragen, die nicht ganz einfach zu beantworten sind. Vertrauensvoll wenden Sie sich dann an das für Sie zuständige Finanzamt und bitten um eine entsprechende Auskunft.

Doch welche rechtliche Wirkung hat die so erteilte Auskunft überhaupt?

Grundsätzlich gilt, dass mündliche Auskünfte nicht bindend wirken. Das Finanzamt kann nur dann eine verbindliche Auskunft erteilen, wenn die Anfrage dazu schriftlich gestellt und die Auskunft ebenfalls schriftlich erteilt wurde.

Zukünftige Sachverhalte beim Finanzamt erfragen

Eine schriftliche Beantragung einer Auskunft beim Finanzamt darf sich nur auf zukünftig geplante Sachverhalte beziehen. Alle anders erteilten Auskünfte entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Die genauen Regelungen können Sie übrigens im § 89 Absatz 2 der Abgabenordnung nachlesen.

Bei der schriftlichen Anfrage auf Erteilung einer Auskunft durch das Finanzamt müssen Sie den Sachverhalt so genau wie möglich schildern. Sie müssen die Auskunft beim für Sie zuständigen Finanzamt anfragen. Auskünfte von anderen Finanzämtern sind rechtlich nicht bindend. Des Weiteren müssen Sie versichern, dass Sie die Anfrage bei keiner anderen Finanzbehörde gestellt haben.

Achtung: Kosten für die Auskunft vom Finanzamt

Sofern eine schriftliche Auskunft beim Finanzamt angefordert wurde, müssen Sie Gebühren hierfür zahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert der Anfrage. Die Gebühren werden ebenfalls fällig, wenn die Auskunft abgelehnt oder der Antrag zurückgezogen wurde.

Ebenfalls gilt, dass die Auskunft durch das Finanzamt nur dann rechtlich bindend ist, wenn der Sachverhalt genauso besteht, wie ursprünglich geschildert. Abweichungen davon können steuerlich anders beurteilt werden.


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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