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E-Bilanz: Unternehmen müssen sich auf Anfragen einstellen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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E-Bilanz: Unternehmen müssen sich auf Anfragen einstellen
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Die E-Bilanz wurde eingeführt, um Bürokratie bei Finanzämtern und Unternehmen abzubauen. Doch zahlreiche Finanzämter melden nun, dass sie aufgrund der E-Bilanz einen erhöhten Informationsbedarf sehen und vermehrt bei den Firmen nachfragen müssen. Alles andere als der geplante Bürokratieabbau.

Bereits Ende 2008 wurde die gesetzliche Grundlage für die elektronische Bilanz gelegt. Viele Unternehmen sind seitdem verpflichtet, ihre Bilanz sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Allerdings genügen vielen Finanzämtern für sie übermittelten Informationen nicht.

Es besteht Erläuterungsbedarf

Die Unternehmen übermitteln zwar grundsätzlich alle gesetzlich erforderten Bilanzdaten. Doch es fehlt an freiwillig beigefügten Unterlagen, klagen die Finanzämter. Die E-Bilanzen sind tendenziell „schlanker“, das heißt sie haben einen geringen Informationsgehalt, als „Papier-Bilanzen“. Das liegt jedoch nicht an den Unternehmen oder deren Steuerberatern, sondern an den Voreinstellungen der genutzten Software. Bei denjenigen, wo diese Unterlagen trotzdem übermittelt wurden, ließen sich Nachfragen von Seiten des Finanzamts vermeiden.

Finanzämter fragen häufiger nach

Die Finanzämter wurden nun angewiesen, erforderliche Unterlagen im Einzelfall nachzufordern. Insbesondere Auszüge aus den Buchführungswerken und Kontennachweise werden angefordert. Teilweise ist sogar eine komplette Neuübermittlung der E-Bilanz notwendig. Diese soll jedoch nicht als Bilanzkorrektur gewertet werden. Steuerberater und Firmen müssen sich daher in Zukunft auf vermehrte Nachfragen der Finanzverwaltung einstellen.

Sowohl die Finanzämter als auch Unternehmen beziehungsweise Steuerberater, sind nicht an einem bürokratischen Mehraufwand interessiert. Daher werden bereits Verbesserungen diskutiert.


Bildnachweise: © Maurice Tricatelle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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