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Einheitlicher Mehrwertsteuersatz: Forderung abgeschmettert

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Einheitlicher Mehrwertsteuersatz: Forderung abgeschmettert
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Ingrid Arndt-Brauer von der SPD forderte vor wenigen Tagen die Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 16 Prozent. Die Bundesregierung zeigte ihr hingegen die rote Karte: Einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz wird es auch in Zukunft nicht geben.

Berlin, 30. Mai 2014 – Ingrid Arndt-Brauer, ihres Zeichens Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, ließ vor wenigen Tagen ihre Forderung nach einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz verlauten. Konkret forderte sie eine einheitliche Besteuerung aller Produkte mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Ausnahmen sollte es dabei ihrer Meinung nach nicht geben. Ziel dieser Forderung ist, den „Wildwuchs“ der Ausnahmen und geltenden Regeln einzudämmen und für gerechte und klare Verhältnisse sowie eine Vereinfachung des Steuersystems zu sorgen.

Der aktuelle Mehrwertsteuersatz

Seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2007 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Zudem gibt es einen ermäßigten Satz von 7 Prozent, der auf die in Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG genannten Gegenstände anzuwenden ist. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, Pflanzen, Gewürze, Müllereierzeugnisse, Getreide, Fette/Öle, Zucker, Backwaren, Lebensmittelzubereitungen, Wasser, Speiseessig, Speisesalz, Brennholz, Bücher, Zeitungen, Rollstühle, Körperersatzstücke, Kunstgegenstände und Sammlerstücke.

Keine Gegenliebe bei den Linken

Richard Pitterle, der Sprecher der Linken im Bundestag, sprach sich gegen die Forderung aus. Der Vorschlag sei unsozial, da insbesondere Produkte wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher oder öffentlicher Verkehr, auf die jedermann angewiesen sei, ermäßigt zu besteuern seien. Dass das Ansinnen von Vornherein keine allzu großen Erfolgschancen hatte, zeigte bereits eine Aussage von CDU-Fraktionschef Volker Kauder aus dem Jahr 2013. Damals betonte er, dass mit einer Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts auch nach der Wahl nicht zu rechnen sei, da eine solche Reform derzeit nicht im Spielraum der Bundesregierung läge.

Ablehnung durch die Bundesregierung

Offenbar hatte man sich in der Bundesregierung bereits früher mit der Thematik auseinandergesetzt, denn passende Zahlen waren direkt zur Hand. Eine Sprecherin des Berliner Finanzministeriums erklärte in einer Stellungnahme, dass die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 16 Prozent zu Mindereinnahmen in Höhe von 8,5 Mrd. Euro zur Folge führen würde. Der Koalitionsvertrag, der erst im November 2013 geschlossen wurde, sieht hingegen sogar eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes vor, unter anderem auf Hörbücher, E-Books, E-Paper und ähnliche elektronische Medien.


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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