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Erhöhung der Rundfunkgebühren

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Erhöhung der Rundfunkgebühren
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Mit Stichtag 01. Januar 2013 bittet die GEZ die Verbraucher mal wieder zur Kasse. Unternehmer und Selbstständige zahlen dann zusätzlich – und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Empfangsgeräte im Büro vorhanden sind. Lesen Sie über Rundfunkgebühren als Betriebsausgaben auch im Lexikon.

Der Hauptunterschied zwischen bisheriger und neuer GEZ-Gebühr 2013 liegt darin, dass die Beiträge pauschaliert werden. Wurden bisher die Rundfunkgebühren nach Anzahl der Geräte berechnet, werden nun für Selbstständige pauschale Gebühren nach Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl (sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne Auszubildende) berechnet.

Für Unternehmen werden folgende neue Beitragshöhen festgesetzt:

  • 0 bis 8 Beschäftigte: 17,98 € x 1/3 = 6,99 €
  • 10 bis 19 Beschäftigte: 17,98 € x 1 = 17,98 €
  • 20 bis 49 Beschäftigte: 17,98 € x 2 = 36,96 €
  • 50 bis 249 Beschäftigte: 17,98 € x 5 = 89,90 €
  • 250 bis 499 Beschäftigte: 17,98 € x 10 = 179,80 €
  • 500 bis 999 Beschäftigte: 17,98 € x 20 = 369,60 €
  • 1.000 bis 4.999 Beschäftigte: 17,98 € x 40 = 719,20 €
  • 5.000 bis 9.999 Beschäftigte: 17,98 € x 80 = 1.438,40 €
  • 10.000 bis 19.999 Beschäftigte: 17,98 € x 120 = 2.157,60 €
  • ab 20.000 Beschäftigte: 17,98 € x 180 = 3.236,40 €

Wer als Freiberufler ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, zahlt zur privaten Gebühr keine zusätzlichen betrieblichen Rundfunkgebühren, ein betrieblich genutztes Fahrzeug wird allerdings mit 5,99 € pro Monat berechnet, das gilt auch bei einer gemischten Nutzung.

Für Betriebsstätten darf ein dienstlich genutztes Fahrzeug kostenlos geführt werden. Alle weiteren Betriebsfahrzeuge, auch wenn die Nutzung nur teilweise betrieblich erfolgt, werden mit 5,99 € pro Monat berechnet.

Vielnutzer sind die Gewinner der neuen GEZ-Gebühr

Die Auswirkungen der neuen GEZ-Gebühr auf verschiedene Betriebsgrößen und -konstellationen sind im Gründerlexikon anhand einer vergleichenden Rechnung zweier Beispielunternehmen deutlich zu erkennen. Doch schon aus der obigen Auflistung wird deutlich: Gewinner der neuen Rundfunkgebührenberechnung sind Betriebe, die ohnehin bereits viele Geräte angemeldet hatten. Während Betriebe, die bisher wenig Radios angemeldet hatten, deutlich mehr zahlen, sparen Vielnutzer von Rundfunkempfangsgeräten zukünftig an Kosten ein. Auch Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter auf mehrere kleinere Betriebsstätten verteilt sind, profitieren von der Gebührenreform, da pro Betriebsstätte ein Fahrzeug kostenfrei bleibt.

Neue Rundfunkgebühren selbst berechnen

Wie hoch die betriebliche GEZ-Gebühr 2013 ausfällt, kann man mit einem Online-Gebührenrechner, den der Bund der Steuerzahler kostenlos zur Verfügung stellt, selbst herausfinden. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass die zusätzlich für den Unternehmer privat anfallende Rundfunkgebühr von 17,98 € pro Monat nicht mit einberechnet wird. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Eingabe der Raumanzahl nur erforderlich ist, wenn es sich bei dem Betrieb um einen Beherbergungsbetrieb handelt.

Quellen

 


Bildnachweise: © blende11.photo/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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