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Gezahlter Schadenersatz ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

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Gezahlter Schadenersatz ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig
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Schadenersatz für durchtrenntes Kabel an einer Baustellenampel.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadenersatz-Leistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6780


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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