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Gründercoaching Deutschland – wer kann es in Anspruch nehmen und welche Fördermittel gibt es

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Gründercoaching Deutschland – wer kann es in Anspruch nehmen und welche Fördermittel gibt es
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Existenzgründer haben die Möglichkeit sich mittels einer individuellen Beratung unterstützen zu lassen. Hierfür gibt es eine Beratungsförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF genannt. Diese Beratungsförderung, die über die KfW Mittelstandsbank angeboten wird, nennt sich „Gründercoaching Deutschland“.

Die Existenzgründer können diese in den ersten 5 Jahren nach Ihrer Gründung / Übernahme in Anspruch nehmen. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgerichtet sein. Hierbei werden Beratungs- bzw. Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und vertrieblichen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit einem Zuschuss unterstützt. Ein Coaching lohnt sich in jedem Fall! Laut Creditreform scheitern 50% aller Gründungen innerhalb der ersten 5 Jahre, wenn kein Gründungscoaching in Anspruch genommen wurde. Wichtig: mit dem Start des Coachings sollten Sie nicht zu lange warten, um Ihr Vorhaben rechtzeitig auf sichere Beine zu stellen. Nutzen Sie gerade die Startphase für das Coaching, denn dann haben Sie naturgemäß mehr Zeit als Kundenaufträge. Sie erhalten so eine Begleitung in der schwierigsten Phase: der Anfang.

Höhe der Förderung

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein sog. Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro im gesamten Zeitraum mit folgenden Zuschüssen gefördert: • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer „Phasing Out“-Region Lüneburg • 75 % in den neuen Bundesländern • 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg • 90 % bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss (max. 4.000 Euro)

Tipps:

Wichtig bei der Wahl des Beraters / der Beraterin ist die „Chemie“. Führen Sie mindestens zwei Kennenlerngespräche mit unterschiedlichen Anbietern. Seriöse Berater / Beraterinnen bieten diese kostenfrei an. Idealerweise erhalten Sie eine Empfehlung aus Ihrem Netzwerk. Beauftragen Sie nur einen von der KfW anerkannten Berater. Im Verzeichnis der KfW Beraterbörse finden Sie alle derzeit für das Gründercoaching Deutschland gelisteten Berater. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Listung, sondern achten bei der Auswahl auch auf die Erfahrung und Referenzen.

Schritt-für-Schritt Anleitung

zur Antragstellung für das Gründercoaching Deutschland

1. Schritt: Sie bestimmen Ihren Gründercoach

Als Erstes entscheiden Sie darüber wer als Ihr persönlicher Berater/-in zu Ihren Bedürfnissen passt. Eine Übersicht aller, für das Gründercoaching Deutschland aufgrund ihrer Qualifikation zugelassener Berater/-in, finden Sie in der sog. KfW-Beraterbörse. Beziehen Sie die Referenzen und Erfahrungen der Berater/-in in Ihre Entscheidung mit ein. Folgende Punkte sollten vorab durch den/die Berater/-in angeben werden: der Ablauf, der Tagessatz, die Schwerpunkte der Beratung und die voraussichtliche Dauer der Beratung.

2. Schritt: Sie registrieren Ihren Online -Antrag

Für den Erhalt des Zuschusses aus dem Programm Gründercoaching Deutschland sind Ihre persönlichen Daten, der Name und die KfW-ID des Beraters online einzutragen. Weitere Angaben sind die voraussichtliche Dauer der Beratung und das Beraterhonorar, die Sie in die dafür vorgesehene KfW Antragsplattform online im Internet angeben. Alle Angaben werden abschließend automatisch als PDF-Antragsformular zusammengefasst, welches Sie dann für den weiteren Vorgang der Beantragung ausdrucken.

3. Schritt: Sie reichen Ihren Antrag beim Regionalpartner ein

Mit dem ausgedruckte Antragsformular aus Schritt 2 geben Sie Ihren Antrag bei Ihrem Regionalpartner der KfW (IHK/HWK/Wirtschaftsförderung vor Ort) nach Terminvereinbarung ab. Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit sind bitte zusätzlich Ihre Bewilligungsbescheide über die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch mit einzureichen. Formale und inhaltliche Voraussetzungen für eine Förderung werden zunächst durch den Regionalpartner geprüft, sind diese gegeben, wird Ihr Antrag zusammen mit seinem Votum elektronisch an die KfW gesendet. Auf der Grundlage dieses Votums kommt die KfW zu ihrer Entscheidung und informiert Sie schriftlich über das Ergebnis.

4. Schritt: Der Coachingvertrag wird abgeschlossen

Nach Eingang Ihrer Zusage durch die KfW für das Coaching, gehen Sie mit Ihrem persönlichen Berater/-in einen schriftlichen Coachingvertrag ein. Hierzu gibt die KfW auf Ihrer Seite Textempfehlungen ab. Vertragsgegenstand ist die genaue Regelung der Inhalte des Gründer-Coachings, die Dauer und der Zeitraum der Beratung und die Höhe des Tageshonorars. Mit Hilfe des Zuschussrechners auf der Web-Seite können Sie die mögliche Höhe Ihres Zuschusses vorab berechnen. Es besteht die Möglichkeit Ihren Förderanspruch an den Berater/-in abzutreten, so zahlen Sie nur Ihren Eigenanteil und müssen somit nicht in Vorleistung für den Zuschuss treten.

5. Schritt: Nach Beendigung Ihrer Beratung

Am Ende des Gründercoachings erhalten Sie von Ihrem Berater/-in einen Abschlussbericht, in der die Inhalte und die Ergebnisse des Coachings festgehalten sind sowie den sog. Schlussverwendungsnachweis. Nachstehende Unterlagen müssen im Anschluss bei der KfW eingereicht werden: 1. Gesamtrechnung des Gründercoachs 2. Kontoauszug als Beleg für die Zahlung Ihres Eigenanteils 3. Schlussverwendungsnachweis im Original 4. ggf. Bescheinigung des Finanzamts oder Ihres Steuerberaters über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung Der Abschlussbericht verbleibt in Ihrem Besitz und ist auf Verlangen gemäß der Richtlinie der KfW oder einer anderen Prüfungsinstitutionen vorzuweisen. Der Beratungszuschuss wird durch die KfW an Sie oder direkt an Ihren Coach gezahlt, sofern vorher eine Abtretungsvereinbarung im Coachingvertrag festgehalten wurde. Autorin: Dagmar Schulz1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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