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„Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ ruft zur Einreichung junger Geschäftsideen auf

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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„Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ ruft zur Einreichung junger Geschäftsideen auf
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Aktuelle Runde des „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ läuft bis zum 31. Mai / Preisgelder von bis zu 30.000 Euro zu gewinnen.

Berlin, 15. Januar 2015 – Die Zahl neu gegründeter Softwareunternehmen in Deutschland ist in jüngster Zeit weiter gestiegen. Das zeigt das kürzlich veröffentlichte „Trendbarometer junge IKT-Wirtschaft 2014“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Um das vorhandene Potenzial zu nutzen und die Zahl der Neugründungen im Informations- und Kommunikationstechnologie-Sektor (IKT) weiter zu steigern, richtet das BMWi nun bereits zum zehnten Mal den „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ aus und ruft ab sofort zur Bewerbung auf. Bis zum 31. Mai 2015 können Gründungsinteressierte und junge Start-ups ihre Ideen einreichen. (Hier erfahren Sie mehr, wie Sie Ihre Geschäftsidee bei Gründerwettbewerben am besten vorstellen könnten).

Ihnen winkt die Chance auf einen von bis zu sechs Hauptpreisen, die mit jeweils 30.000 Euro dotiert sind. Zudem werden bis zu 15 weitere Preise vergeben, die jeweils mit einer Auszeichnung in Höhe von 6.000 Euro belohnt werden. Neben der finanziellen Unterstützung durch das Gründungsgeld stehen den Gewinnern auch Gründungsexperten mit Rat und Tat zur Seite: Jeder Preisträger bekommt ein individuelles Coaching und die Möglichkeit, an Workshops und Seminaren teilzunehmen. Und auch wer keinen Preis gewinnt, geht beim Gründerwettbewerb nicht leer aus: Alle Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bewertung ihrer Ideenskizzen hinsichtlich der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Geschäftsidee.

Bewerben können sich alle Existenzgründer, deren Produkte auf Informations- und Kommunikationstechnologien basieren und deren Unternehmensgründung bei der Bewerbung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Ausarbeitung eines Gründungskonzepts in Form einer Ideenskizze. Das BMWi entscheidet mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft über die Vergabe der Preise.

Der „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ blickt zu Beginn der zehnten Runde auf eine Erfolgsgeschichte: In den vorangegangenen Runden reichten die Gründungsinteressierten über 2.300 Beiträge ein, bis Ende 2013 gründeten die Bewerber 670 IKT-Unternehmen in Deutschland, rund 2700 Arbeitsplätze wurden dabei geschaffen. Dank dieser Erfolgsbilanz steht der „Gründungswettbewerb – IKT Innovativ“ auch weiterhin auf der Digitalen Agenda der Bundesregierung.

Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen zum „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ finden Sie unter www.gruenderwettbewerb.de


Bildnachweise: © animaflora/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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