≡ Menu

Kirchhofs neues EStG: Vergleich mit dem EStG-Tarif 2005

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 26. August 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen)
Kirchhofs neues EStG: Vergleich mit dem EStG-Tarif 2005
Loading...

Um sich zu verdeutlichen, weshalb Paul Kirchhofs revolutionärer EStG-Entwurf in Deutschland nie Realität wird, sollte man tun, was die Massenmedien nicht machen, sich nämlich die Sache etwas genauer angucken.

Wir haben zu diesem Zweck den auf der BWL CD befindlichen Steuertarifvergleichsrechner (Online-Version) um den Kirchhof-Entwurf erweitert.

Bekanntlich schlägt Kirchhof in seinem §2 Abs. 4 EStG-E einen Einheitssteuersatz von 25% vor, in der Grenzsteuersatzgrafik gut zu erkennen. Natürliche Personen sollen aber für Einkommen ab 8.000 und ab 13.000 Euro jeweils einen „Sozialausgleichsbetrag“ i.H.v. 40% und 20% erhalten, was Grenzsteuersätzen von 15% und 20% entspricht: die Kirchhof’sche Grenzbesteuerung (rote Linie) bleibt damit stets unter der aktuellen Version des §32a EStG für 2005 (blaue Linie).

Ich höre die Kritiker schon rufen, daß man das nicht vergleichen könne – wie Recht sie haben: derzeit kann ein Arbeitnehmer einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro abziehen (§9a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG), bei Paul Kirchhof wären es 2.000 Euro (§5 EStG-E). Derzeit können Arbeitnehmer nur Fahrkosten-Pauschalen (§§6 Abs. 1 Nr. 4; 8 Abs. 2 und 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) abziehen, die bekanntlich weit unter den tatsächlichen Mobilitätskosten liegen, bei Paul Kirchhof gibt es keine solche Einschränkung. Der Arbeitnehmer würde mit Kirchhof also nicht nur wegen des Tarifes günstiger stehen, er hätte bei gleichem Bruttolohn auch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen.

Ähnlich wäre es mit den Selbständigen und Unternehmern, die bei Kirchhof keine Einschränkungen von Bewertung und Abschreibung mehr hinzunehmen hätten. Auch sie würden damit besserstehen; allerdings gelten die ermäßigten Steuersätze von 15% und 20% nur für natürliche Personen (§7 EStG-E).

Dies also wäre eine wirkliche Reform, die nicht nur bei der Grenzsteuer (links), sondern auch der Gesamtbelastung (rechte Grafik) eine massive Entlastung bringen würde. Paul Kirchhof hat damit bewiesen, daß er die Laffer-Kurve kennt: seine Gesetzesversion brächte trotz der viel niedrigeren Besteuerung vermutlich mehr Geld in die Staatskassen, weil jetzt viel weniger Jobs aus Steuergründen ins Ausland oder in die Schwarzarbeit verlagert werden würden. Zudem könnte sich kaum jemand einer so einfachen Besteuerung entziehen. Bei Paul Kirchhof würde also passieren, was die PDS/SED zu einem Wahlkampfslogan gemacht hat: auch Reiche zahlen Steuern.

Und genau das ist, warum der Kirchhof’sche Entwurf es nie ins Bundesgesetzblatt schafft.

Quellen: Radikale EStG-Reform: Der Entwurf von Paul Kirchhof im Wortlaut | Steuerrechner auf www.zingel.de | Arthur B. Laffer und die Kleptokratie | Kirchhofs neues EStG: Weil nicht sein kann was nicht sein darf


Bildnachweise:  © Yingko/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen