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Neuerungen in der Zeitarbeit im Jahr 2011

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Neuerungen in der Zeitarbeit im Jahr 2011
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Laut einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 15. Dezember 2010 soll es in diesem Jahr etliche Änderungen für die Zeitarbeit geben.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll zugunsten der Zeitarbeiter überarbeitet werden und in diesem Rahmen auch gleich bereits geltendes EU-Recht umgesetzt werden.

Die Änderungen im Einzelnen

Unter anderem wurden folgende Änderungen des Gesetzes angekündigt:

  • Drehtürklausel: Bis dato können Unternehmen Stammpersonal entlassen und es nahtlos über ein Zeitarbeitsunternehmen wieder einstellen. In der Regel werden bei dieser Vorgehensweise jedoch die Arbeitsbedingungen für die Zeitarbeiter schlechter. Die Drehtürklausel soll zukünftig ein solches Vorgehen vermeiden. Unter anderem schreibt sie vor, dass Leiharbeiter so wie das Stammpersonal bezahlt werden müssen.
  • Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung: Zukünftig dürfen auch Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung betreiben, die dies nicht gewerbsmäßig tun. Eine Erlaubnis ist hierfür nicht mehr erforderlich.
  • Rechte der Leiharbeitnehmer: Die Leiharbeiter haben zukünftig das Recht, Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihbetriebs wie eine Betriebskantine ebenfalls zu nutzen. Zudem müssen Zeitarbeiter über offene Stellen im Unternehmen informiert werden, sofern sie dies wünschen.
  • Klarstellung: In der Mitteilung wurde außerdem klargestellt, dass die Zeitarbeit nach wie vor als vorübergehende Maßnahme angesehen werden sollte. In den letzten Jahren wurde es immer üblicher, dass Leiharbeiter jahrelang im selben Unternehmen eingesetzt waren, ohne von diesem übernommen zu werden.

Zeitarbeit in Zahlen

Die Mitteilung des BMAS beinhaltete auch einige interessante Zahlen zur Zeitarbeit. Deutlich zeigt sich, dass die Zeitarbeit für viele Leiharbeiter eine Chance darstellt. Über die Hälfte der in der zweiten Jahreshälfte 2009 geschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse wurden von Personen eingegangen, die zuvor arbeitslos gewesen waren. Knapp ein Drittel der Leiharbeiter verfügt nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für diese Menschen bietet die Zeitarbeit eine Chance für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Obwohl man das Gefühl hat, dass die Zeitarbeit immer weiter ausgedehnt wird, hat sie nach wie vor einen eher geringen Anteil an der Gesamtbeschäftigung. Nur 2,7 Prozent aller Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sind Leiharbeiter. Auch wenn manche Unternehmen die Zeitarbeit als Dauerlösung nutzen, stellt sie bei wieder anderen nach wie vor eine eher kurzfristige Lösung dar. Etwa jedes zehnte Zeitarbeitsverhältnis wird nach nur wenigen Tagen wieder aufgelöst. Etwa die Hälfte beschränkt sich immerhin auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten.

Quelle: http://www.bmas.de


Bildnachweise: © MNStudio/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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