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Selbstanzeige weiterhin wirksames Instrument bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Selbstanzeige weiterhin wirksames Instrument bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität
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Die Selbstanzeige bleibt auch weiterhin das stärkste Mittel um die Steuerkriminalität effektiv zu bekämpfen. Ab Januar 2015 sollen strengere Regeln gelten.

Wiesbaden, 7. Oktober 2014- Lange Zeit wurde nur darüber diskutiert, nun ist es amtlich. Ab Januar 2015 gelten strengere Richtlinien für Selbstanzeiger. Allerdings zeigen sich schon jetzt Erfolge. Der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer bemerkte bereits am 7. Oktober 2014, dass viele Steuerpflichtige die Notwendigkeit der Steuerzahlung erkennen oder von ihren Banken dazu gedrängt werden. Außerdem wurde eine Zahl der aktuellen Selbstanzeigen veröffentlicht.

Die Anzahl der Selbstanzeigen ist eindeutig

Allein im Monat September konnten 200 Selbstanzeigen vermerkt werden. Es ist zudem erkennbar, dass auch im Jahr 2014 die Zahl auf 2.815 anstieg und das Jahr noch nicht einmal beendet ist. So liegt der Wert schon heute fast an dem des Vorjahres 2013. Dieser betrug 2.844 Selbstanzeigen zu schweizerischen Kapitalanlagen. Es ist also für 2014 mit mehr Selbstanzeigen als im vergangenen Jahr zu rechnen. Auch die Summe der Mehrsteuern ist schon jetzt deutlich höher als die im vergangenen Jahr. Bis zum Ende des Monats September wurden 178 Millionen Euro festgesetzt, wohingegen es bis Ende Dezember 2013 127,5 Millionen Euro waren.

 

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Erste Erfolge sind sichtbar

Die Botschaft ist klar: Steuerhinterziehung wird bekämpft. Schon 2013 hatten die Finanzminister auf ihrer Jahreskonferenz schärfere Maßnahmen bei Selbstanzeigen gefordert. Im Mai 2014 wurden diese nun auch beschlossen. Der Bund ist jetzt bemüht die schärferen Regeln zu verwirklichen, die ab 1. Januar 2015 gelten. Damit bleibt die klare Botschaft, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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