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Sind Kosten für den Firmenumzug als Betriebsausgabe abziehbar?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Sind Kosten für den Firmenumzug als Betriebsausgabe abziehbar?
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Wenn es um beruflich bedingte Umzüge geht, sieht das Finanzamt oft ganz genau hin – schließlich steht hier immer wieder der Verdacht eines eigentlich privaten Umzugs im Raum. Bei Firmenumzügen ist der Fall jedoch klar: Zieht das Unternehmen selbst um, so ist von Betriebsausgaben auszugehen.

Dingelstädt, 07.Oktober 2014 – Die meisten Unternehmen, die klein angefangen haben und dann stark im Wachstum begriffen waren, stoßen früher oder später an ihre räumlichen Grenzen. Der Umzug in größere Geschäftsräume oder auch Produktionsgebäude verschlingt viel Geld. Dass man dabei durch Preisvergleiche über Anbieter wie Umzug-Easy.de den günstigsten Preis in der näheren Umgebung auswählt, versteht sich eigentlich von selbst. Doch auch durch den Betriebsausgabenabzug lassen sich die letztendlichen Kosten deutlich senken.

Kosten für den Firmenumzug als Betriebsausgabe absetzbar?

Zieht Ihr Unternehmen um, beispielsweise weil das Platzangebot vor Ort nicht mehr ausreicht, die Verkehrsanbindung zu schlecht ist oder kein geeignetes Personal gefunden werden kann, so ist stets von einer rein betrieblichen Veranlassung auszugehen. Die Umzugskosten können somit als Betriebsausgaben voll geltend gemacht werden. Einzige Voraussetzung ist: Die Positionen müssen anhand von ordentlichen Rechnungen nachgewiesen werden können und in der Buchführung erfasst werden.

Sie können beispielsweise folgende Kosten als Betriebsausgabe ansetzen:

  • Kosten für die Beauftragung einer Spedition, für die Miete eines Lkw oder auch für das Engagement von Möbelpackern
  • Reisekosten für die Vorbereitung der Umzugsarbeiten
  • Kosten für Installationsarbeiten nach dem Umzug (z. B. Montage von sanitären Einrichtungen, Elektroinstallationen, Rollos)
  • Schönheitsreparaturen im alten Gewerbeobjekt
  • doppelte Mietzahlungen während einer Übergangszeit
  • anfallende Maklergebühren bei gemieteten Gewerbeobjekten

Vorbereitung ist die halbe Miete

Schlaue Unternehmer bereiten ihren Umzug gut vor und sorgen durch einen reibungslosen Ablauf dafür, dass der normale Betrieb schnell wieder aufgenommen werden kann. Schließlich bedeutet jeder Umzugstag einen Verdienstausfall, den es aufzufangen gilt. Folgende Tipps helfen bei der Vorbereitung des Firmenumzugs:

  • Auswahl eines Umzugsunternehmens, das auf Gewerbeumzüge der jeweiligen Branche spezialisiert ist
  • Information von Kunden und Geschäftspartnern über die neue Anschrift bereits im Vorfeld
  • Druckauftrag für neue Briefköpfe und Visitenkarten
  • rechtzeitige Kündigung bzw. Neuabschluss von Wartungsverträgen, Strom- und Gaslieferverträgen oder auch Verträgen für die Gebäudereinigung
  • rechtzeitige Bestellung der Akten- und Datenvernichtung, um unnötige Umzugslast loszuwerden

Eine vorausschauende Planung hat einen weiteren angenehmen Nebeneffekt: Durch ein planvolles Vorgehen lassen sich meist auch die Umzugskosten für den Gewerbeumzug niedrig halten.

Bildnachweise: © lassedesignen/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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