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So unterschiedlich sind die Gebühren der IHK

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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So unterschiedlich sind die Gebühren der IHK
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Wir sind auf einen Twitterbeitrag von Harry Zingel aufmerksam geworden, indem er auf sein Forum zur BWL hinweist und dort aktiv seine Forenmitglieder befragt, wie viel sie denn an ihre zuständige IHK für die Ausbildung zum Technischen Betriebswirten (TBW) oder zum geprüften Betriebswirten zahlen müssen. Die Ergebnisse sind echt verblüffend. Da gibt es deutschlandweit sehr große Unterschiede und man fragt sich als Unternehmer ernsthaft, ob die Gebührenunterschiede auch bei den Pflichtbeiträgen zur IHK bestehen, die ja ein Unternehmer zu zahlen hat (oder auch die zur Handwerkskammer)? Zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK hatten wir bereits einen Beitrag verfasst. Auch die Leistungen der IHK haben wir bereits unter die Lupe genommen.

technischer Betriebswirt http://www.bwl24.net/forum/topic-8069.html

geprüfter Betriebswirt – http://www.bwl24.net/forum/topic-8070.html

Das bisherige Ergebnis der Umfrage

Wir haben mal schnell die bisherigen Stimmen zusammengezählt, so dass die Preisunterschiede transparenter werden. Dieses Ergebnis wird in einigen Wochen nochmal aktualisiert werden, da wir der Meinung sind, dass es erheblich Staub aufwirbeln wird, zumindest bei den Industrie-und Handelskammer in Deutschland.

Unterschieden wird in der Umfrage zwischen dem Erstversuch und der Wiederholung der Prüfung. Wir beziehen uns zunächst nur auf die Gebühr für den Erstversuch.

technischer Betriebswirt

IHK Halle Dessau, 485 EUR

IHK Passau, 500 EUR

IHK Stuttgart, 460 EUR

IHK Hannover, 770,- EUR

IHK Köln, 500 EUR

IHK Düsseldorf, 500 EUR

IHK Karlsruhe, 500 EUR

IHK Hamburg, 600 EUR

IHK Heidenheim, 470 EUR

IHK Darmstadt, 520 EUR

geprüfter Betriebswirt

IHK Würzburg, 465 EUR

IHK Passau, 500 EUR

IHK Frankfurt / Main, 540 EUR

IHK Dortmund, 500 EUR

IHK Stuttgart, 320 EUR

IHK Osnabrück, 700 EUR

Neue oder alte Prüfungsordnung?

Bei dieser Statistik denke ich ist die Version der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer egal, die Prüfungsgebühren variieren in jedem Fall erheblich und zwar von 320 EUR bis 700 EUR, was mehr als das Doppelte für dieselbe Leistung und den selben Abschluss bei der Industrie- und Handelskammer in ein und denselben Land ist. Unfassbar, man mag gar nicht darüber nachdenken, was die Kammer mit anderen Beiträgen für Unternehmer oder was andere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit den Unternehmern machen.

Danke an Harry Zingel für den guten Einfall, der eventuell zur Einsparung von Betriebsausgaben für alle Unternehmen führen wird.

Quelle: https://www.bwl24.net

Bildnachweise: © fgniffke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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