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So unverhältnismäßig ist der neue Rundfunkbeitrag

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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So unverhältnismäßig ist der neue Rundfunkbeitrag
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„Der neue Rundfunkbeitrag ändert für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts. Sie zahlen genauso viel oder sogar weniger“ so meinen zumindest ARD und ZDF zu ihrem neuen „Beitragsservice“, der seit Januar die GEZ ersetzt. Woher diese Zahlen stammen ist ungewiss, gemeint sein können damit aber auf keinen Fall Unternehmer, denn für diese gelten völlig neue Regelungen.

Was hat sich geändert?

Bisher zahlte jedes Unternehmen mit internetfähigen PCs einen monatlichen Beitrag von 5,76 Euro pro Betriebsstätte. Hinzu kamen Gebühren für Fernseher und Radios. Seit dem 1. Januar 2013 orientiert sich der Beitrag pro Betriebsstätte an der Mitarbeiterzahl, jedem nicht-privaten Pkw und für Hotels fällt zusätzlich für jedes Zimmer ein Beitrag an. So wird bei Betriebsstätten bis 8 Mitarbeitern ein Betrag von 5,99 Euro fällig, für Betriebe zwischen 9 und 19 Mitarbeitern ein Betrag von 17,98 Euro monatlich usw. Diese Staffelung geht bis zu einem monatlichen Betrag von 3236,40 (!) Euro. Der erste Firmenwagen pro Betriebsstätte ist zwar frei, ab dem zweiten müssen Sie allerdings auch hier jeweils einen Beitrag zahlen. Natürlich zahlen Sie dies nur zusätzlich zu ihrem Beitrag den Sie für ihre Wohnung bereits zahlen, auch für Zweitwohnungen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Wie unverhältnismäßig die neue Regelung sein kann wird an einem Beispiel ersichtlich: Ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte mit 250 Mitarbeitern zahlt monatlich 179,80 Euro. Besteht ein Unternehmen welches mehrere Filialen hat, wie im Handel durchaus üblich, zahlt z.B. mit 25 Betriebsstätten mit je 10 Mitarbeitern einen monatlichen Beitrag von 449,50 Euro und das bei gleicher Gesamtmitarbeiterzahl. Wohl gemerkt ist es dabei völlig egal, ob überhaupt Fernseher, Radios oder PCs vorhanden sind. Warum eine solche Unterscheidung der Beitragszahlung erfolgt bleibt unklar und scheint willkürlich.

Protestwelle erhebt sich

Der Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau, hat bereits letztes Jahr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Neuregelung des Rundfunkbeitrags geklagt. Auch die Drogeriekette Rossmann hat sich der Klage angeschlossen, statt wie vorher rund 40.000 Euro sollte das Unternehmen nun mehr als 200.000 Euro zahlen. Zudem sind viele Kommunen betroffen, die Stadt Köln stellte sogar im Januar die Zahlungen der Rundfunkgebühren ein, da die Neuregelungen ein “bürokratischer Irrsinn” wären.

Fazit

Auch wenn Sie den neuen Rundfunkbeitrag für ungerecht halten, rät Geuer davon ab einfach nicht zu zahlen: “Nicht zahlen ist auch keine Alternative, denn der Beitragsservice kann die Forderung auf jeden Fall beitreiben. Durch die Zahlungsverweigerung produziere ich nur höhere Kosten”. Auch eine Zahlung unter Vorbehalt scheint zwecklos: “Sie bringt nicht viel […]. Selbst wenn meine Klage erfolgreich sein sollte, wird die Rundfunkgebühr wohl kaum rückwirkend außer Kraft gesetzt”. Am Ende bleibt wohl nur zu hoffen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof dieser neuen Regelung eine Absage erteilt und dadurch eine Neuregelung erzwungen wird.

Quellen:

Bildnachweise: © blende11.photo/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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