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Unternehmern mit Webseite drohen Abmahnungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Unternehmern mit Webseite drohen Abmahnungen
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Ende Februar diesen Jahres trat ein neues Gesetz in Kraft, das helfen soll, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen, zu ahnden und Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen. Doch: In der Praxis ist jeder Unternehmer und Selbstständige betroffen, der eine Webseite betreibt, auch wenn sie nur Informationszwecken dient.  Berlin, 24. März 2016 – Die neue Regelung nennt sich “Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts” und ist seit dem 24. Februar 2016 in Kraft.

Verbaucherschützer haben jetzt ein effektiveres Mittel, um gegen unseriöse Firmen vorzugehen. Neben Verbraucherschutzverbänden, können auch Wettbewerbsverbände Verstöße gegen den Datenschutz abmahnen. Doch die neuen Regelungen sind so gestaltet, dass fast jeder Unternehmer, der eine eigene Webseite betreibt, betroffen ist.

Selbst wer bereits eine Datenschutzerklärung eingebunden hat, könnten abgemahnt werden, wenn diese nicht auf dem aktuellen Stand ist.

Was fällt unter dem Datenschutz?

Dieser Begriff ist sehr weitläufig und von Laien nur schwer nachzuvollziehen bzw. zeitaufwendig, sich damit zu beschäftigen. Selbstständige sollten sich auf ihr Geschäft konzentrieren – auf ihre Kernkompetenzen. Doch stattdessen müssen sie sich immer wieder mit rechtlichen Dingen herumplagen.

Es reicht auch nicht, einfach nur eine Datenschutzerklärung in die Homepage zu integrieren, dass evtl. personenbezogene Daten gespeichert werden. Der ganze Aspekt ist sehr umfassend. Wer Facebook, Google Analytics oder andere ähnliche Programme nutzt, für den wird es noch komplizierter.

Am schwierigsten ist es für Online-Shop Betreiber. Gibt der Unternehmer die Daten an die DHL oder an die Bank weiter? (Ja, muss er ja…) Wenn ja, welche? Was passiert konkret mit den Daten aus den Formularen? Wie erfolgt die Bonitätsabfrage? Was geschieht mit den Daten danach? Diese und noch viele weitere Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden.

Für den Unternehmer – selbst wenn er das fachliche Know-How hätte – ist es einfach zu zeitaufwendig, sich ständig mit diesen Dingen zu beschäftigen. Es ist dringend zu raten, in diesem Fall, einen Rechtsanwalt oder rechtlichen Beistand zu konsultieren. Jeder Unternehmer braucht ab sofort eine aktuelle Datenschutzerklärung auf seiner Homepage!

Auch wenn Verbraucherschützer sicherlich nicht den “kleinen” Unternehmer abmahnen, wenn minimale Verstöße in der Datenschutzerklärung vorhanden sind. So gibt es doch Anwälte, die sich damit finanzieren, dass sie gezielt solche Homepages suchen und dann “zuschlagen”.

Die rechtliche Grundlage erhalten sie durch das neue Gesetz, indem ausdrücklich davon gesprochen wird, dass eine Abmahnung bei Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien möglich ist.

Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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