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Vorausgefüllte Steuererklärung – Ablehnung auf breiter Front

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

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Vorausgefüllte Steuererklärung – Ablehnung auf breiter Front
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Steuererklärung: Wettsteuer absetzbar?

Die Regierung spielt derzeit mit dem Gedanken, eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung zu stellen. Bereits enthalten sein sollen Grundinformationen wie Namen, Adressen und die Einnahmen, die von den Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern gemeldet werden müssen.

Der Bund der Steuerzahler startete eine Umfrage zu dem Thema, die mit eindeutigem Ergebnis endete.

Nur 27 Prozent der 1.500 teilnehmenden Steuerzahler befanden die Idee für gut, 73 Prozent lehnten die vorausgefüllte Steuererklärung dagegen ab. Bei der Frage nach der Nutzung einer solchen Steuererklärung ergab sich ein leicht verändertes Bild. 31 Prozent der Befragten würden die Steuererklärung nutzen.

Zwar erscheint die Idee auf den ersten Blick wie eine Arbeitserleichterung, allerdings ergeben sich datenschutzrechtliche Probleme. Ebenfalls bevorzugt der BdSt, dass die vorausgefüllte Steuererklärung nur ein Angebot, nicht aber eine Verpflichtung darstellt. Auch Fragen nach falschen Angaben stellen sich und ob die Steuerzahler für diese verantwortlich gemacht werden können.

Quelle: Der Steuerzahler 09/2009, S. 184


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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