≡ Menu

Arbeitgeber muss bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften an Berufsgenossenschaft zahlen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen)
Arbeitgeber muss bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften an Berufsgenossenschaft zahlen
Loading...

Arbeitgeber wurde durch das Oberlandesgericht Oldenburg des 14. Zivilsenats verurteilt. Der Verurteilte muss der für seinen Zuständigkeitsbereich angehörigen Berufsgenossenschaft die von ihr, unfallbedingten Aufwendungen ersetzen. Die Höhe wird durch das Landgericht Oldenburg festgesetzt.

Fulda, 07.11.2014 – In diesem Fall ging es darum, dass ein Mitarbeiter des Beklagten bei Dacharbeiten drei Meter in die Tiefe gestürzt ist. Passieren konnte dies, da bei besagten Dacharbeiten ca. 5 qm große Löcher ins Dach gesägt wurden und diese mit einer Dampfsperrfolie abgedeckt waren. Als der Mitarbeiter auf das Dach kam sah er die Löcher zu spät und stürzte drei Meter in die Tiefe. Er verletzte sich dabei so schwer, dass er heute erwerbsgemindert ist und in einem Pflegeheim lebt.

Höhe der bis heute geleisteten Aufwendungen

Als gesetzliche Unfallversicherung, ist der Berufsgenossenschaft des Beklagten, sind bis heute knapp 1.000.000 Euro an Versicherungsleistungen angefallen. Durch das Urteil kann sich die Berufsgenossenschaft die bis dato entstandenen Leistungen ebenso die Folgeleistungen, von dem Beklagten erstatten lassen. Die Klage wurde durch das Landgericht abgewiesen.

Begründung durch das Oberlandesgericht Oldenburg

Das Oberlandesgericht kam zu diesem Urteil, da der Beklagte die Dacharbeiten ohne Sicherheitsvorkehrungen durchführen ließ und somit gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen habe. In den Unfallverhütungsvorschriften ist genau geregelt wie sich der Beklagte richtig verhalten hätte müssen. Er, als Verantwortlicher, hätte dafür Sorge tragen müssen, dass seine Mitarbeiter ausreichend gesichert und gegen das Hineinfallen in die Löcher geschützt sind.

Entscheidungen durch das Landgericht Oldenburg stehen noch aus

Nach diesem Urteil ist jetzt das Landgericht gefordert, die Höhe der zu erstattenden Aufwendungen festzulegen. Fern müssen Sie entscheiden, ob der Beklagte die Gesamtkosten gegenüber der Berufsgenossenschaft zu ersetzen hat.


Bildnachweise: © M.Dörr & M.Frommherz/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen