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Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren nicht zulässig

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2017

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Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren nicht zulässig
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Ermöglichung eines Neustarts des Schuldners darf nicht unterlaufen werden

Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehe das Recht zur Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über. Der Schuldner könne keine wirksamen Verfügungen mehr treffen. § 12 GewO bestimme deshalb, dass die Vorschriften über die Gewerbeuntersagung wegen finanzieller Gründe während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Anwendung finden.

Urteil vom Verwaltungsgericht Trier vom 14.04.2010 [Aktenzeichen: 5 K 11/10.TR]

Quelle: kostenlose Urteile


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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