≡ Menu

Klageerhebung per E-Mail zulässig

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen)
Klageerhebung per E-Mail zulässig
Loading...

Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax.

 Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.07.2009 [Aktenzeichen: 16 K 572/09 E]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8362.htm


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen