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Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker
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Mit Urteil das BFH vom 18. Februar 2010 V R 28/08, können auch einzelne Musiker Umsatzsteuerfreie Leistungen (PDF, 16KB) erbringen. Nach dem Umsatzsteuergesetz sind nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei.

Für private Orchester gilt dies aber nur, wenn die zuständige Landesbehörde
bescheinigt
, dass das private Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllt.

Liegt die erforderliche Bescheinigung für das private Orchester vor, sind nach dem jetzt
veröffentlichten Urteil des BFH nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen steuerfrei, es liegen auch umsatzsteuerfreie Leistungen bei einzelnen Musiker vor, die als Unternehmer selbständig tätig sind, und als Orchestermitglied gegenüber dem Orchester Leistungen erbringen. Dies beruht maßgeblich auf einem Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union
(EuGH) aus dem Jahr 2003. Aufgrund dieses EuGH-Urteils
wurde nun eine frühere Rechtsprechung des BFH, die von der Steuerpflicht der durch den einzelnen
Musiker erbrachten Leistung ausgegangen ist, gegenstandlos.

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Quelle: Bundesfinanzhof


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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