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Unrechtmäßige Abbrüche von eBay Auktion führen zu Schadensersatzansprüchen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Unrechtmäßige Abbrüche von eBay Auktion führen zu Schadensersatzansprüchen
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Kommt ein Höchstbietender nicht zum gewünschten Abschluss, weil ein eBay-Händler seine eigene Auktion ohne Angabe von Gründen abbricht, ist dieser gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig.

Hamm, 09.11.2014 – Zu diesem Urteil kam in erster Instanz auch das Landgericht in Bielefeld. Am 30. Oktober 2014 wurde das erste Urteil durch das Oberlandesgericht Hamm durch seinen 28. Zivilsenat bekräftigt.

Ohne Angabe von Gründen laufende Auktion abgebrochen

Bei dieser gerichtlichen Streitigkeit ging es um eine gewerbetreibende Beklagte. Diese hat im September 2011 über das Auktionshaus eBay ihren gebrauchten Gabelstapler mit einem 1,00 Euro zum Verkauf angeboten. Mit einem Maximalgebot in Höhe von 345,00 Euro nahm der Kläger an dieser Auktion teil. Die Beklagte brach die laufende Auktion ab, da sie in der Zwischenzeit ihren gebrauchten Gabelstapler für 5.355,00 Euro anderweitig verkauft hatte und nicht mehr an der Auktion interessiert war. Der Kläger verklagte sie auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, da er das Befinden hatte, er habe einen Kaufvertrag mit der Beklagten abgeschlossen. Außerdem war er in dem Moment des Abbruchs Höchstbietender mit 301,00 Euro.

Begründung und Urteil durch das Oberlandgericht

Der Kläger bekam vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht und einen Schadensersatz in Höhe von 5.054,00 Euro gewährt. Das Gericht sah es als erwiesen an das zwischen der Beklagten (Verkäufer) und dem Kläger (Bieter) ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Entscheidend sei auch, warum die Beklagte die Auktion abbrach. Danach hat sie auch kein Recht dazu gehabt, da sie ihr Angebot nicht als „unverbindlich“ deklariert hatte. Nach den internen eBay Bestimmungen besteht kein Recht, aus diesen Gründen eine laufende Auktion abzubrechen.


Bildnachweise:  © Yingko/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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