MahngebührenSofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern dann den Gewinn. Die betriebliche Veranlassung ist regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bspw. um betriebliche Bestellungen wie Ware, Material, Betriebsausstattung oder Fremdleistungen handelt, welche zu spät bezahlt wurden und aus diesem Grund Mahngebühren vom Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Mahngebühren und seine TippfehlerMahnhgebühr Mahngegühren Mahnspesen
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doppelte Buchung, wegen zu geringer Deckung "Buchungsversuch 1
400,- € versucht einzuziehen, 395,- € kamen wieder zurück, neu wurden 410,- € ...
Kilometerpauschale von 0,30 bei regelmäßigen Fahrten unter 20 km Hallo,
wieso schon 5 Tage überfällig?
Der 31. Mai steht zwar in der Abgabenordung (sozusagen ...
letzte Änderung: 00.00.0000 Aufrufe: 1040
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