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Mietaufwand

Nicht jeder Unternehmer kann seine geschäftliche Tätigkeit in eigenen Räumen durchführen. Viele Geschäftsleute müssen daher Räumlichkeiten wie Lagerräume, Büroräume oder Verkaufsräume durch einen Mietvertrag anmieten und dafür monatlich einen bestimmten Betrag zuzüglich Nebenkosten für Heizung, Strom oder andere Betriebskosten bezahlen. Sofern die angemieteten Räume betrieblich genutzt werden und der Mietvertrag auch auf den Namen und die Firma des Unternehmers ausgestellt ist, kann der Unternehmer den monatlichen Mietaufwand als Betriebsausgabe geltend machen. Das Gleiche gilt für entstehende Nebenkosten. Einige Mietverträge sind gewerblicher Natur, so dass der Vermieter auch die gesetzliche Umsatzsteuer im Mietvertrag ausweist. In diesem Fall kann der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer diesen Steuerbetrag als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Eine über den betrieblichen Teil hinausgehende private Nutzung muss regelmäßig korrigiert und gewinnerhöhend erfasst werden.

Mietaufwand und seine Tippfehler

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Wir haben zum Thema Mietaufwand 2 Treffer in unserem Forum gefunden:

Raumkosten geltend machen
Hallo, im Prinzip korrekt was "magigstar" schreibt, dass der Vater die Miete zu versteuern hat, ...

Mietvertrag rückwirkend geltend machen
Hallo, den Antworten von Torsten möchte ich noch hinzufügen: Eine nachträgliche Anerkennung ...

letzte Änderung: 00.00.0000
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