NutzungsdauerUnter Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut (z. B. Maschine, Fahrzeug, Möbel) voraussichtlich genutzt wird. Für den Unternehmer ist der Begriff vor allem in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung, nämlich im Zusammenhang mit der Abschreibung für Abnutzung (AfA).
Abschreibung bedeutet, dass man die Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut nicht sofort im Jahre der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzen darf, sondern diese auf die Nutzungsdauer verteilen muss. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Gegenstand nicht sofort nach der Anschaffung, sondern erst über die Jahre hinweg verschleißt und an Wert verliert.
Die Entscheidung darüber, welche Nutzungsdauer ein Wirtschaftsgut hat, liegt aber nicht im Ermessen des einzelnen Unternehmers. Vielmehr richtet sich die Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen, die von der Finanzverwaltung veröffentlicht wurden. Es gibt dabei sowohl allgemeine Tabellen als auch branchenspezifische Tabellen, wo man jedes erdenkliche Wirtschaftsgut findet.
Beispiele
Büromöbel: 13 Jahre
Ladeneinrichtung: 8 Jahre
Mobiltelefon: 5 Jahre
Notebook: 3 Jahre
Pkw: 6 Jahre Nutzungsdauer und seine TippfehlerNutzungsdaujer
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Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema „Bewertung von ...
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ich habe eine Frage.
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Wie sieht es aber mit Objektiven aus?
Muss ich die über die ...
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Habe mal eine allgemien Frage. Der Fall ist bisher noch nicht eigetreten, könnte aber ...
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[quote][b]§ 7 Einkommensteuergesetz
Absetzung für Abnutzung oder ...
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zu Ihren Fragen nachfolgende Hinweise:
1. Nein, die Abschreibungsdauer würde ich auf ...
Gebrauchter Beamer Hallo,
Voraussetzung für GWG ist nicht nur der Preis von bis zu 410 EUR, sondern auch die ...
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verstehe ich Sie richtig, Sie würden die Anzahlung von 5.000 Euro in Zeile 54 eintragen ...
Verkauf Pkw - Mwst. ? ...
[quote]Das neue einzulegende Auto gehört mir seit ca. 2,5 Jahren.[/quote]
In diesem Falle, ...
letzte Änderung: 13.01.2012 Aufrufe: 701
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