Öffentliche Verkehrsmittel
Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen u.a. Bus, Bahn, Straßenbahn und Taxi. Aber auch das Flugzeug, die Fähre oder das Schiff. Soweit die Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel beruflich veranlasst sind, sind sie Betriebsausgaben.
Sofern der Unternehmer Umsatzsteuerpflichtig ist, kann er aus diesen Kosten auch die Vorsteuer geltend machen.
Besonderheiten: Nutzung einer Bahncard (siehe Bahncard) Öffentliche Verkehrsmittel und seine Tippfehler Flugzeuge bahnreise zugfahrt Busticket Einzelfahrausweis Fahrtkarten fahrticket fahrkaten montantskarten Busfahrkarte Stadtfahrkarte City Tour Card Buskosten Busfahrten fahrerkarte fahscheine linienbus
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letzte Änderung: 28.01.2008 Aufrufe: 6005
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