RechtsanwaltskostenRechtsanwaltskosten sind immer dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Rechtsanwalt in betrieblichen Angelegenheiten berät oder tätig wird. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Kaufverträge für Betriebsgrundstücke aufgesetzt, Leasingverträge geprüft, Arbeitsverträge erstellt oder Kündigungen aufgesetzt werden. Auch die Beratung bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen oder die Maßnahmen im Hinblick auf das Eintreiben von offenen Rechnungen, Forderungen oder das gesamte Inkassoverfahren zählt zu einem betrieblichen Anlass und führt somit zu einer Betriebsausgabe. Rechtsanwaltskosten und seine Tippfehlerrechtbaratungskosten anwaltskosten-betriebsausgaben anwaltskosten absetzbar
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