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Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei werden Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, Sachverständigenhonorare sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei von der Versicherung getragen. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Rechtsgebiete umfassen, aber auch einige davon ausschließen. So sind standardmäßig das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern sowie das Vertrags- und Sachenrecht versichert. Der Versicherungsnehmer kann einige Rechtsgebiete ausschließen, aber auch andere zusätzlich versichern lassen. So zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht oder aber auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Selbstständigkeit. Welche Rechtsstreitigkeiten die Rechtsschutzversicherung beinhalten muss, ist jeweils im Einzelfall zu klären, so dass der Unternehmer es vermeiden sollte überflüssige Rechtsgebiete kostenpflichtig zu versichern und somit den Versicherungsbeitrag unnötig in die Höhe zu treiben.
Sofern eine Rechtschutzversicherung speziell für Unternehmensangelegenheiten abgeschlossen wurde, ist der Versicherungsbeitrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Da in Versicherungsbeiträgen keine Umsatzsteuer enthalten ist, können umsatzsteuerpflichtige Unternehmer keine Vorsteuer zum Ansatz bringen.

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Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
    • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihre Kinder sind in der Regel hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern Hilfe
Die vermietete WE kann nur versichert werden, wenn sich diese NICHT im eigenen Haus befindet. Sonst MUSS zusätzlich der Eigentum- und Miet RS für das eigene Haus mitversichert werden.
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Laufzeit Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung Hilfe
Bei einigen Versicherungen gibt es eine günstigere Selbstbeteiligungs-Einstufung, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Rechtschutzversicherung und seine Tippfehler
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letzte Änderung: 07.05.2010
Aufrufe: 6359

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