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Riester-Rente

Die Riester-Rente zählt zu den Vorsorgeaufwendungen bzw. der Altersvorsorge eines Unternehmers und ist daher nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Sie kann allenfalls im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung angesetzt und staatlich gefördert werden. Die Rister-Rente ist ebenso wie die Rürup-Rente ein Rentenversicherung. Sofern es sich bei den Beiträgen um Zuschüsse zu einer Versicherung des Arbeitnehmers handelt, können diese Ausgaben auch als Betriebsausgabe abzugsfähig.


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