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Rürup-Rente

Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist aufgrund des fehlenden betrieblichen Charakters keine Betriebsausgabe. Sie dient der Absicherung des Unternehmers im Rentenalter und wird als Altersvorsorge abgeschlossen. Die Rürup-Rente ist allerdings in der privaten Einkommensteuererklärung des Unternehmers gem. § 10 EStG als Sonderausgabe, in der jeweils geltenden Staffelung, ansetzbar. Die Rürup-Rente ist ähnlich wie die Riester-Rente eine Form der Rentenversicherung des Unternehmers.

Rürup-Rente und seine Tippfehler

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