SäumniszuschlagDer Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer . Säumniszuschlag und seine Tippfehlersäumins Sämniszuschlag versäumniszuschlag säuminszuschläge Säumnisszuschlag Saämniszuschlag
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Schecks für’s Finanzamt früher einreichen Seit 2007 müssen Steuerpflichtige Schecks zur Umsatzsteuer bereits 3 Tage früher als bisher ...
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