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Schreibtischstuhl

Ein Schreibtischstuhl ist als eigenständiges Möbelstück nutzbar und kann daher im Rahmen der Regelungen zum GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) in Form der Abschreibungen als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Sofern der Schreibtischstuhl maximal 150 EUR kostet, können die Kosten sofort abgesetzt werden. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Schreibtischstuhl und seine Tippfehler
Schreibtischstuhl

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letzte Änderung: 03.11.2009
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