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Sodaspender

Viele Unternehmen stellen Sodaspender in ihren Räumen auf, um Mitarbeiter und Kunden mit stets frischem Trinkwasser zu versorgen. Dabei handelt es sich um kleine Zapfanlagen, die mit auswechselbaren Wasserflaschen bestückt werden können.

Die Kosten für einen Sodaspender sind betrieblich veranlasst, da sie ausschließlich als Annehmlichkeiten für Kunden und Mitarbeiter dienen. Falls es sich um ein Leasinggerät handelt, können die Mietkosten laufend als Betriebsausgabe verbucht werden. Bei gekauften Sodaspendern kommt es auf die Höhe der Anschaffungskosten an: bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ist im Jahr des Kaufes der volle Betriebsausgabenabzug zulässig. Wenn es sich dagegen um ein teures Gerät handelt, dann müssen die Aufwendungen im Wege der Abschreibung (AfA) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.

Die laufenden Kosten für die Wechselkartuschen eines Sodaspenders können sofort im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgabe erfasst werden.


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