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Software

Computersoftware wird gegliedert in immaterielle Wirtschaftsgüter und Trivialprogramme.

Trivialprogramme

Um ein Trivialprogramm handelt es sich, wenn ein Computerprogramm lediglich Datenbestände oder allgemein zugängliche Daten speichert. So z.B. Texte oder Zahlen. Diese Programme werden als abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen. Liegen die Anschaffungskosten des Programms zwischen 150,- und 1.000,- EUR, werden sie als GWG behandelt.

Immaterielles Wirtschaftsgut

Als immaterielle Wirtschaftsgüter werden alle Computerprogramme bezeichnet, welche sehr aufwändig programmiert wurden und nur einem kleinen Teil von Anwendern zur Verfügung stehen. Meist handelt es sich dabei um Spezialprogramme wie beispielsweise Statikprogramme für Architekten oder komplizierte Grafikprogramme für Designer. Diese Software ist meist mehrere 100 oder 1.000 EUR teuer. Während es sich bei Trivialprogrammen um Software handelt, welche in einer günstigeren Preislage angeboten werden und daher im Handel für jedermann käuflich erwerbbar sind.

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Software und seine Tippfehler

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letzte Änderung: 31.01.2012
Aufrufe: 4641

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